Umnutzung und Sanierung von Altstadtliegenschaften – Obertor 11, 13 und 17, Winterthur

Die Stadt Winterthur plant die Liegenschaften Obertor 11, 13 und 17 nach Auszug der Stadtpolizei und einer Zwischennutzung ab Mitte 2024 zu sanieren.
Das Architekten-Kollektiv hat im zweistufigen Planerwahlverfahren teilgenommen.

URSPRUNG

Das Areal Obertor gehört zur Stadterweiterung des 13. Jahrhunderts. Im ganzen Geviert zwischen Obertor, Neustadtgasse, Tösstalstrasse und oberer Graben gab es historisch nie den Druck zur Überbauung der als Gärten genutzten Hinterhöfe. Die kleinteilige Struktur ist noch vorhanden und kann als Alleinstellungsmerkmal dieses Bereichs der Altstadt angesehen werden.

In der Regel bestanden die schmalen tiefen Häuser aus einem Vorder- und einem Hinterhaus: An der Hauptgasse platzierte man die Läden und Werkstätten, darüber wurde gewohnt. Die Hinterhäuser dienten als Unterkunft für das Gesinde und als Lagerräume. Zwischen 1901 und 2000 wurden in der Altstadt insgesamt 227 Häuser abgebrochen und 119 ausgekernt, so auch die Liegenschaften Obertor 11 und 13.

BESTAND

Die Liegenschaft Obertor 11 wurde von privaten Besitzern 1953 ausgekernt und neu mit Betongeschossdecken gebaut. 1960 erwirbt die Stadt beide Liegenschaften, mit dem Ziel sie zu einem zusammenhängenden, von der Polizei genutzten Bürobau umzubauen. 1970 wird der grosse Eingriff realisiert. Dabei bleibt von der Liegenschaft Obertor 13 nur die Strassenfassade erhalten. Die gemeinsame Brandmauer wurde verschiedentlich durchbrochen, das Treppenhaus im Haus 11 abgebrochen, die neuen Geschossdecken im Haus 13 wurden in der Höhenlage auf diejenigen vom Haus 11 abgestimmt und ein gemeinsames Treppenhaus mit Lift mit dem Hauseingang von der Stirnfassade her realisiert.

Im Erdgeschoss wird strassenseitig ein Verkaufslokal über die gesamte Breite mit grosser Verglasung gebaut. Der ursprünglich starke Kontrast der Fassadenfarben, das Haus 11 sehr unbunt, hell und das Haus 13 in einem dunklen Kastanienbraun war nach dem rigorosen Eingriff kaum noch zu erkennen.

Denkmalpflegerisch bedeutsam war damals das Erhalten des Volumens mit der sichtbaren Teilung in zwei Liegenschaften mit unterschiedlich hohen Traufen und der Erhalt der Fenster in den Obergeschossen zum Obertor. 

INTERVENTION

Die beiden Liegenschaften werden in ihre historische Struktur, getrennt durch eine Brandmauer, zurückgeführt. In den Obergeschossen sind je 3 Wohneinheiten, von der Gasse bis zur Hoffassade durchgehend, geplant. Erschlossen werden diese Wohnungen über eine der Hoffassade vorgelagerte Aussentreppe, was im Innern mehr Wohnraum generiert. Auf einen Lift für die Wohngeschosse kann aus unserer Sicht verzichtet werden. Jede Wohnung profitiert von einem Balkon und der gemeinsam nutzbaren Dachterrasse auf dem Hofgebäude, welches neu als Atelier, unabhängig oder mit dem Laden Haus 11 zusammengeschlossen, genutzt werden kann. Die beiden Erdgeschossflächen können zusammenhängend oder voneinander getrennt genutzt werden, beide Treppen und der Lift in die Untergeschosse bleiben bestehen.

WIRKUNG

Mit der skizzierten Intervention sind, in der für die Altstadt typischen Struktur von schmalen Grundrissen, qualitativ hochwertige Wohnungen realisierbar. Der Hof wird durch den gewählten Treppenaufgang mit Balkonen und mit der Zonierung in unterschiedlich private Bereiche und mit der Möglichkeit der Bepflanzung mit Leben gefüllt und unterstützt die Aufwertung des gesamten Hofraums im Geviert.  

Für das Ladengeschoss bleiben alle Optionen erhalten, bis zur Rückführung in zwei voneinander getrennte Geschäfte. Mit der richtigen Fassadenfarbgebung wird dem Obertor etwas von der 1970 verlorenen Farbigkeit und Strukturiertheit zurückgegeben.

Info

Projektnummer: 22-03
Planerwahlverfahren: 2022
Bauherrschaft: Stadt Winterthur, Departement Finanzen, Immobilien


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